Krankenzusatzversicherung
Eine wesentliche Säule des Sozialversicherungssystems und ein Teilbereich des Gesundheitssystems sind die Gesetzlichen Krankenkassen.
Ihr Zweck ist die gesundheitliche Fürsorge der Versicherten. Hierzu gehören Präventivaufgagen zur Gesunderhaltung und alle Maßnahmen zur Heilung oder Linderung von Krankheitsbeschwerden. Diese Aufgaben sind gesetzlich geregelt und verbindlich vorgeschrieben. Die Leistungsverpflichtung gegenüber dem Versicherten sind detailiert festgelegt. Eine genaue Liste kann im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs nachgelesen werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung zeichnet sich durch eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Versicherten aus und funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Pflichtversicherte werden aufgrund bestimmter gesetzliche geregelter Voraussetzungen aufgenommen. Weitere Möglichkeiten sind Familienversicherung oder freiwillige Versicherung als Alternative zur privaten Krankenversicherung.