Rechtschutzversicherung
In der BRD verfügt fast jeder 2. Haushalt über eine Rechtsschutzversicherung. Rechtsschutzversicherungen können u.a. für Singles, Paare, Familien und Senioren abgeschlossen werden. In der Rechtsschutzversicherung sind u.a. der Versicherungsnehmer und der Ehegatte bzw. Lebensgefährte sowie die minderjährigen Kinder und volljährigen unverheirateten Kinder bis zur Aufnahme einer entgeltlichen Beschäftigung versichert.
Zu den Bausteinen der Rechtsschutzversicherung zählen u.a. der Arbeits- und Berufs- Rechtsschutz, der Verkehrs- Rechtsschutz sowie der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.
Die Rechtsschutzversicherung bietet eine breite Palette an Leistungsanteilen, hierzu gehören u.a. :
- der Arbeits- und Berufs- Rechtsschutz
- der Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz
- Sozialgerichts- Rechtsschutz
- der Straf- Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten
- der Verwaltungs- Rechtsschutz
- der Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz
- der Schadensersatz- Rechtsschutz
- der Steuer- Rechtsschutz
- der Beratungs- Rechtsschutz und
- das Vertragsrecht und Sachenrecht
Die Deckungssummen variieren bei den Rechtsschutzgesellschaften und liegen meist um ca. 300000 Euro. Der Versicherungsschutz beginnt allgemein mit der Antragsnahme, für einige Bereiche gilt eine Wartezeit von drei Monaten.