Versicherungs- und Finanzvergleiche

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Private Krankenversicherung


Eine private Krankenversicherung bietet unterschiedliche Tarifkombinationen. Jeder Versicherungsnehmer kann nach eigenen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten sich absichern lassen.

In den Genuss einer privaten Krankenversicherung können gutverdienende Angestellte, Beamte und Selbständige kommen. Arbeitnehmer müssen ein höheres Bruttogehalt als 48600 Euro im Jahr verdienen, dadurch ist der versicherte Personenkreis stark beschränkt.

Das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherungen ist zum Teil deutlich höher als das der gesetzlichen Versicherungen. Privat Versicherte haben viele Vorteile, weil die privaten Versicherungsanbieter höhere Sätze an die Ärzte bei einer möglichen Behandlung entrichten.

Alle Versicherungen bieten einen Basistarif an. Dieser versichert Personen zum Teil für unter 100 Euro im Monat.



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Finanzielle Leistungen

Bitte wählen Sie hier aus, welche finanziellen Leistungen für Sie wichtig sind.

Wir empfehlen, sich gegen krankheitsbedingte Verdienstausfälle durch eine Tagegeldversicherung abzusichern.

Denn nach sechs Wochen Abwesenheit durch Krankheit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Sinnvoll ist daher eine Tagesgeldversicherung ab der siebten Woche (43. Tag).

Für Selbständige empfehlen wir eine Absicherung ab der vierten Woche (29. Tag).

Dabei erhalten Sie beim Krankentagegeld den vereinbarten Satz pro Tag unabhängig davon, ob Sie im Krankenhaus oder zu Hause behandelt werden.
Maximale Selbstbeteiligung pro Jahr
Krankentagegeld pro Tag
Krankentagegeld ab

Zusatzleistungen

Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist ihre Individualität.

So können Sie den Leistungsumfang auf Ihren persönlichen Bedarf ausrichten und zusätzlich zum Basistarif weitere Leistungen wie zum Beispiel Kostenerstattung für Heilpraktiker, Chefarztbehandlung oder Zuschüsse zu Sehhilfen mit in den Versicherungsschutz integrieren.

Nicht gewünschte Leistungen hingegen können Sie weglassen und damit die Beiträge senken.
Mindesterstattung von Zahnbehandlung
Mindesterstattung von Zahnersatz
Erstattung von Sehhilfen (Brillen
und Kontaktlinsen usw.) bis zu
privatärztliche Behandlung
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