Rentenversicherung
Mit der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Geburtenrate ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die staatliche Rente von bisher 65 Lebensjahre auf 67 Lebensjahre geplant. Diese rentenpolitische Maßnahme erfolgt, um die gesetzlichen Beiträge und das Niveau der Rente abzusichern. So wird im Rahmen der Rentenversicherung u.a. auch bei schwerbehinderten Menschen stufenweise die Altersgrenze für die Rente von 63 auf 65 Jahre heraufgezogen. Ebenfalls wird für unter Tage beschäftigte Bergleute die Altersgrenze für die Rente schrittweise auf das 62. Lebensjahr erhöht. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersrente ebenfalls vom 63. Lebensjahr auf das 65. Lebensjahr hinaufgezogen.
Zu den verschiedenen Gruppen der Rentenversicherung gehören u.a. Pflichtversicherte, die Bundeswehr und Beamte, Minijobber und Freiwillig Versicherte sowie Freie Journalisten. Zu den speziellen Leistungen der Deutschen Rentenversicherung zählen u.a. die Rente wegen Erwerbsminderung, die Rente wegen Alters und die Rente an Hinterbliebene.
Die Riester Rente bietet eine zusätzliche staatliche Altersvorsorge. Eine weitere Form der Altersvorsorge ist die Rürup Rente, welche durch ein eingezahltes Kapital gedeckt wird, die Rürup Rente wird u.a. auch Basisrente genannt.